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Befreiung Anschluss-/Benutzungszwang Biotonne
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang (Biotonne) kann auf Antrag des Grundstückseigentümers erfolgen,
- wenn der auf dem Grundstück anfallende Biomüll auf dem Grundstück kompostiert wird und
- wenn der gewonnene Kompost auf dem Grundstück ausgebracht werden kann und wird.
Rechtsgrundlagen
Hinweise und Besonderheiten
Wenn der Antrag genehmigt wird, wird die Biotonne bei Befreiung eingezogen. Dazu muss sie sichtbar und erreichbar auf dem Grundstück stehen.
Weitere Informationen
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
20.2 Steuern und Gebühren
Stadt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen
E-Mail: steueramt@stadt-kamen.de