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Gewerbezentralregisterauskunft

Beschreibung

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt.
Wer Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigt, muss die Auskunft an seinem Wohnort oder bei juristischen Personen am Standort beantragen. Die Beantragung der Auskunft muss persönlich erfolgen; bei juristischen Personen durch den Vertretungsberechtigten.

Weiterhin kann die Auskunft auch online direkt beim Bundesamt für Justiz benatragt werden.

  • Identitätsnachweis, wie Bundespersonalausweis oder Paß
  • Handelsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
  • Gegebenenfalls Anschrift und Verwendungszweck der Behörde, sofern der Gewerbezentralregisterauszug bei einer Behörde vorzulegen ist

13,- € je Antrag

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen