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Spielhallen
Beschreibung
Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt dafür eine entsprechende Erlaubnis.
- Formloser Antrag
- Unterlagen der Gewerbemeldung (s. dort)
- Führungszeugnis des Antragstellers, Belegart O (für Behörden)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers, Belegart 9 (für Behörden)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt über den Antragsteller
- Lageplan (2-fach - Maßstab 1:500)
- Bauzeichnungen (2-fach - Maßstab 1:100)
- Nutzflächenberechnung (2-fach)
- Gegebenenfalls allgemeine Aufstellererlaubnis nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung
Die beschriebenen notwendigen Antragsunterlagen und Nachweise beziehen sich auf "natürliche Personen".
Bei "juristischen Persoenen" wie GmbH, AG, eingetragener Verein (e.V.) sowie bei Personengesellschaften wie KG, oHG, GmbH unc Co.KG usw. ist im Einzelfall zu prüfen, welche zusätzlichen Nachweise vorzulegen sind.
Zwischen 150,- € und 3.000,- € (je nach Anzahl und Art der Spielgeräte)
Zuständige Einrichtungen
- 23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
wirtschaft@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Öl
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-1502
- E-Mail:
- gewerbe@stadt-kamen.de
-
Herr Nattkemper
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-1506
- E-Mail:
- gewerbe@stadt-kamen.de