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Spielhallen

Beschreibung

Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt dafür eine entsprechende Erlaubnis.

  • Formloser Antrag
  • Unterlagen der Gewerbemeldung (s. dort)
  • Führungszeugnis des Antragstellers, Belegart O (für Behörden)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers, Belegart 9 (für Behörden)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt über den Antragsteller
  • Lageplan (2-fach - Maßstab 1:500)
  • Bauzeichnungen (2-fach - Maßstab 1:100)
  • Nutzflächenberechnung (2-fach)
  • Gegebenenfalls allgemeine Aufstellererlaubnis nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung

 Die beschriebenen notwendigen Antragsunterlagen und Nachweise beziehen sich auf "natürliche Personen". 
 Bei "juristischen Persoenen" wie GmbH, AG, eingetragener Verein (e.V.) sowie bei Personengesellschaften wie KG, oHG, GmbH unc Co.KG usw. ist im Einzelfall zu prüfen, welche zusätzlichen Nachweise vorzulegen sind.

Zwischen 150,- € und 3.000,- € (je nach Anzahl und Art der Spielgeräte)

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen