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Wasserschwundmengen - Meldung Zählerstände / neue Zähler

Beschreibung

Meldung Zählerstände:

Die sogenannten Wasserschwundmengen sind bis zum 31.03 des dem Verbrauchsjahr folgenden Jahr schriftlich oder per Email unter Beifügung von Fotos, aus denen die Zählernummer, der Zählerstand und das Eichdatum ersichtlich sind, bekannt zu geben. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung von Wasserschwundmengen nicht mehr statt (Ausschlussfrist).

Da die Basis für die Schmutzwasserberechnung die Frischwassermenge ist, die 2 Jahre vor dem Veranlagungszeitraum bezogen worden ist, wird die für das Bezugsjahr gemeldete Wasserschwundmenge auch erst zwei Jahre später bei der Schmutzwasserberechnung berücksichtigt. Beispiel: Bei der Neuinstallation eines Zählers im Jahr 2018 entsteht die Gebührenersparnis im Jahr 2020. Die Berechnungsgrundlage für die Abwassergebühr bildet der Frischwasserbrauch des Vorvorjahres abzüglich der Wasserschwundmenge des gleichen Verbrauchsjahres.

Die Befüllung eines Schwimmbeckens jeglicher Art ist vom Frischwasser-Abzug grundsätzlich ausgeschlossen, weil es als Schmutzwasser zu entsorgen ist. Das Wasser wird durch Gebrauch bzw. Benutzung in seinen Eigenschaften verändert und ist daher im Rahmen der Abwasserüberlassungspflicht der öffentlichen Abwasseranlage zuzuführen. Das Beckenwasser wird regelmäßig unter anderem mit Zusatzstoffen wie z.B. Chlor versetzt und darf nicht zur Garten- bzw. Grünanlagenbewässerung eingesetzt werden, weil dieses als eine gesetzeswidrige Schmutzwasserbeseitigung anzusehen ist.

 

Meldung neue Zähler:

Für Wassermengen, die auf dem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten werden und nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, sind auf schriftlichen Antrag keine Abwassergebühren zu bezahlen. Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Dazu ist erforderlich, dass ein Wasserzähler fest eingebaut wird. Der Wasserzähler muss messrichtig funktionieren und geeicht sein und nach Ablauf der Eichfrist (also mind. alle 6 Jahre) ersetzt werden. Es wird daher empfohlen, im Vorfeld die Kosten für den Zähler im Verhältnis zur möglichen Einsparung zu vergleichen. Der erstmalige Einbau und in den folgenden Jahren der Ersatz des Wasserzählers ist beim Fachbereich Finanz Service - Steuern und Gebühren - schriftlich oder per E-Mail unter Beifügung von Fotos, aus denen die Lage des eingebauten Zählers in seiner Umgebung, das Eichdatum, Zählerstand und die Zählernummer ersichtlich sind, anzuzeigen.Da die Basis für die Schmutzwasserberechnung die Frischwassermenge ist, die 2 Jahre vor dem Veranlagungszeitraum bezogen worden ist, wird die für das Bezugsjahr gemeldete Wasserschwundmenge auch erst zwei Jahre später bei der Schmutzwasserberechnung berücksichtigt. Beispiel: Bei der Neuinstallation eines Zählers im Jahr 2018 entsteht die Gebührenersparnis im Jahr 2020. Die Berechnungsgrundlage für die Abwassergebühr bildet der Frischwasserbrauch des Vorvorjahres abzüglich der Wasserschwundmenge des gleichen Verbrauchsjahres.

Die Befüllung eines Schwimmbeckens jeglicher Art ist vom Frischwasser-Abzug grundsätzlich ausgeschlossen, weil es als Schmutzwasser zu entsorgen ist. Das Wasser wird durch Gebrauch bzw. Benutzung in seinen Eigenschaften verändert und ist daher im Rahmen der Abwasserüberlassungspflicht der öffentlichen Abwasseranlage zuzuführen. Das Beckenwasser wird regelmäßig unter anderem mit Zusatzstoffen wie z.B. Chlor versetzt und darf nicht zur Garten- bzw. Grünanlagenbewässerung eingesetzt werden, weil dieses als eine gesetzeswidrige Schmutzwasserbeseitigung anzusehen ist.

Meldung Zählerstände: Fotos, aus denen die Zählernummer, der Zählerstand und das Eichdatum ersichtlich sind.

Meldung neue Zähler: Fotos, aus denen die Lage des eingebauten Zählers in seiner Umgebung, das Eichdatum, Zählerstand und die Zählernummer ersichtlich sind

Meldung Zählerstände: Meldung spätestens bis zum 31.3. eines jeden Jahres.

Der 31.03. ist eine Ausschlussfrist; wird ein Zählerstand später eingereicht, kann der Verbrauch nicht berücksichtigt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen