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Bauakteneinsicht

Beschreibung

Die Stadt Kamen archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken „Bauakten“ (Baugenehmigungsakten über durchgeführte Bauvorhaben) im Bauaktenarchiv.

Die Baugenehmigungsakten werden als sogenannte "Hausakten" in Aktenordnern unter den Ordnungsmerkmalen "Straße und Hausnummer" geführt.

In die oben genannten Akten kann unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Voraussetzungen für die Akteneinsicht) kostenpflichtig Akteneinsicht gewährt werden und es können kostenpflichtig Kopien und/oder digitalisierte Unterlagen zu diesen Akten angefertigt werden (siehe "Kosten für die Akteneinsichtnahme").

Das Bauaktenarchiv befindet sich im Rathaus am Rathausplatz 1, 59174 Kamen. 
Die Einsicht in Archivakten ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Voraussetzungen für die Akteneinsicht/ Akteneinsicht wird den folgenden Personen gewährt:
-  dem Eigentümer/der Eigentümerin (diese/r muss sich durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder durch entsprechende Unterlagen wie z.B. dem Kaufvertrag oder dem Grundsteuerbescheid als Grundstückseigentümer/in legitimieren und sich gegebenenfalls persönlich ausweisen)
-  dem vom/von der Eigentümer/in schriftlich Berechtigten (auch hier müssen die gleichen Unterlagen wie beim Eigentümer/ bei der Eigentümerin und zusätzlich eine schriftliche vom Eigentümer/ von der Eigentümerin ausgestellte Einverständniserklärung oder Vollmacht vorgelegt werden). Bei Vorlage einer Vollmacht trägt die Kosten der Vollmachtnehmende, es sei denn in der Vollmacht wird eine andere Regelung getroffen.
-  jeder natürlichen Person nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes

Kosten für die Akteneinsichtnahme / Gebühren:
Die Inanspruchnahme des Altaktenarchivs ist gebührenpflichtig.
Die einzelnen Gebührensätze entnehmen Sie bitte dem aktuell gültigen Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kamen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson