Suche
Bauvorbescheid
Beschreibung
Um die Zulässigkeit des Vorhabens im Vorfeld abzuklären, können Beratungsangebote bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Anspruch genommen oder eine verbindliche Bauvoranfrage gestellt werden. Auf schriftliche Bauvoranfragen kann die Bauherrschaft einen verbindlichen Bauvorbescheid (§ 77 BauO NRW 2018) erhalten. Die Bauvoranfrage ist ein Verfahren, um die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens möglichst umfassend und rechtssicher schon vor Baubeginn und Erstellung detaillierter Planungs- und Genehmigungsunterlagen von offizieller Seite abklären zu lassen. Eine Bauvoranfrage ist immer dann zu empfehlen, wenn das Bauvorhaben von den Vorgaben eines Bebauungsplanes abweicht, die Frage des Einfügens auf der Grundlage des § 34 BauGB einer eingehenden Prüfung bedarf oder es sich um ein Außenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB handelt.
Eine Bauvoranfrage umfasst nur Teilaspekte eines zukünftigen Bauvorhabens, während die Baugenehmigung bestätigt, dass das im Bauantrag dargestellte Vorhaben alle rechtlichen Vorschriften erfüllt und in die Tat umgesetzt werden kann.
Beide Anträge sind jedoch nur zeitlich beschränkt gültig.
In der Regel sollten das ausgefüllte Formular zur Bauvoranfrage, Angaben über das Grundstück, Unterlagen über das geplante Bauvorhaben mit Maßen und Gebäudeklasse, ein Lageplan, ein Auszug aus der Flurkarte sowie Angaben über
Entwässerung und Wasserversorgung vorgelegt werden.
Für eine Bauvoranfrage braucht man nicht unbedingt einen Architekten.
Berechnungsgrundlage ist die Allgemeine Verwaltungs- gebührenordnung für das Land NRW. In Tarifstelle 2.4.6 der vg.
gesetzlichen Bestimmung heißt es wie folgt: „Entscheidung über die Erteilung eines Vorbescheides Gebühr: 50 Euro
bis 100 % der Gebühr nach Tarifstellen 2.4.1, 2.4.2 oder 2.4.3”.
Bei der formlosen Bauvoranfrage wird nur eine „moralische Bindung“ eingegangen.
Gegen die formlose Bauvoranfrage sind keine Rechtsmittel möglich.
Für eine formlose Bauvoranfrage müssen Sie einen formlosen Antrag einreichen.
Für eine formlose Bauvoranfrage reichen Lageplan und Skizzen als Planunterlagen.
Wird die Bauvoranfrage positiv beschieden, entfaltet diese positive Feststellung Bindungswirkung auch für ein späteres Baugenehmigungsverfahren.
Man spricht insofern auch von einem „vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung“.
Gültigkeit/Dauer des Vorbescheids gemäß (§ 77 BauO NRW)
Der Vorbescheid gilt drei Jahre.
Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Der Bauantragsteller muss nicht Eigentümer des Baugrundstücks sein.
Deshalb ist auch ein Kaufinteressent grundsätzlich berechtigt, einen Bauantrag für ein ihm nicht gehörendes Grundstück zu stellen, ohne dass es auf die Zustimmung des Grundstückseigentümers ankommt.
Für eine Bauvoranfrage können eingereicht werden:
- Auszug aus der amtlichen Flurkarte
- mit eingetragenem Bauvorhaben mit allen Maßen
- Baubeschreibung
- Bauzeichnungen
- Statische Berechnungen
- Zeichnung über Wasserversorgung und Entwässerung
- Fotos
- Zustimmungserklärung von Nachbarn
Zuständige Einrichtungen
- 60.3 Bauordnung
-
- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
-
- E-Mail:
bauordnung@stadt-kamen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Goll
Sachbearbeitung Heeren-Werve, Rottum, Derne- Telefon:
- 02307 148-2653
- E-Mail:
- bauordnung@stadt-kamen.de
-
Frau Kulzer
Sachbearbeitung Methler- Telefon:
- 02307 148-2655
- E-Mail:
- bauordnung@stadt-kamen.de
-
Frau Schulte
Sachbearbeitung Kamen-Mitte, Südkamen- Telefon:
- 02307 148-2657
- E-Mail:
- bauordnung@stadt-kamen.de