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Vollstreckung

Beschreibung

Die Stadtkasse ist u.a. die zentrale Vollstreckungsbehörde der Stadt. Jede Forderung der Stadt, die nach Fälligkeit trotz Mahnung nicht bezahlt ist, wird an den Vollstreckungsbereich übergeben. Auch andere Behörden können die Stadtkasse um Amtshilfe bei der Vollstreckung bitten.

Die Vollstreckung erfolgt dann differenziert in Abhängigkeit vom Wohnort des Schuldners und Art der Forderung.
Häufige Maßnahmen sind:

  • Auftrag an den Vollziehungsbeamten zur Pfändung
  • Lohn- und/oder Kontopfändung
  • Abnahme der Vermögensauskunft

In begründeten Fällen kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Für Vollstreckungsmaßnahmen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Darüber hinaus fallen bei nicht gezahlten Steuern, Gebühren und Beiträgen gesetzliche Säumniszuschläge an.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen