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Wohnungsaufsicht
Beschreibung
Die Wohnungsaufsicht hat die Aufgabe, auf die Instandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsmäßige Nutzung von Wohnraum oder Unterkünften hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. § 1 Absatz 2 Satz 1 WohnStG).
Sollten Sie erhebliche Mängel in Ihrer Wohnung feststellen und Ihr Vermieter, trotz Ihrer mehrfachen Aufforderung, diese nicht beseitigt haben, erhalten Sie hierbei durch die Wohnungsaufsicht Unterstützung. Die Mängel werden dann vor Ort geprüft.
Modernisierungen können von dem Eigentümer oder der Eigentümerin nicht gefordert werden, z.B. Einbau von isolierverglasten Fenstern oder eine nachträgliche Wärmedämmung.
Im Rahmen der Wohnungsaufsicht werden weder Gutachten erstellt noch Schadstoffmessungen durchgeführt. Die Stadt Kamen kann von dem Eigentümer oder der Eigentümerin auch nicht die Verbesserung des Wohnungsstandards verlangen, sondern lediglich auf die Erfüllung der Mindestausstattung hinwirken und die Beseitigung von Missständen anordnen.
Viele Mängel, vor allem Feuchtigkeitsmängel und daraus resultierende Schimmelpilzbildung, entstehen häufig aus einem nicht angemessenen Heiz- und Lüftungsverhalten. Beachten Sie hierzu bitte auch das Merkblatt zum richtigen Heizen und Lüften.
Wichtig: Vorab zeigen Sie schriftlich ihrem Vermieter aufgetretene Wohnungsmängel im Rahmen ihrer privatrechtlichen Mitteilungspflicht aus dem Mietvertrag an und bitten gleichzeitig um entsprechende Beseitigung. Eine ausreichende Frist zur Beseitigung der Mängel muss dabei gegeben sein.
Wir können zur Beseitigung von erheblichen Mängeln nur einschreiten, wenn sie nicht durch Ihr Verhalten bei der Nutzung der Wohnung hervorgerufen, also durch Sie ausgelöst wurden. Um das festzustellen, wird in der Regel ein Mitarbeiter der Wohnungsaufsicht die bemängelte Situation bei Ihnen vor Ort besichtigen.
- Mietvertrag
- Schriftliche Mängelanzeige an Vermieterin oder Vermieter
- Fotos der Mängel (wenn möglich/vorhanden)
Zuständige Einrichtungen
- 30.3 Unterstützungsleistungen, Rentenstelle, Integration
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
soziales@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Eichler
Gruppenleitung- Telefon:
- 02307 148-3670
- E-Mail:
- soziales@stadt-kamen.de
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Frau Hohmann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-3673
- E-Mail:
- wohngeldstelle@stadt-kamen.de
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Herr Jung
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-3675
- E-Mail:
- wohngeldstelle@stadt-kamen.de