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Kindertagespflege für Erziehungsberechtigte

Beschreibung

Kindertagespflege ist eine Betreuungsform, bei der bis zu fünf Kinder gleichzeitig im Haushalt der Tagespflegeperson oder in einer Großtagespflegestelle (bis zu neun Kinder) für einen Teil des Tages oder ganztags betreut werden.
Kindertagespflege kommt für Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Betracht. Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur in der Kindertagespflege betreut werden, wenn beide Elternteile einer Berufstätigkeit, Ausbildung, Studium, Sprachkurs etc. nachgehen.

Reicht die institutionelle Betreuung (Kita, Schule) für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht aus, kann ergänzend Kindertagespflege gewährt werden.

Eine Tagespflegeperson soll, ausgehend vom gesetzlichen Auftrag, Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes, ihrer Interessen und Bedürfnisse altersgerecht fördern. Neben geeigneten Rahmenbedingungen gehören hierzu beispielsweise Angebote an Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsanreizen.

Für weitere Informationen und/oder Termine zur Antragstellung auf Betreuung in der Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachberatung.

Fachberatung für Kindertagespflege im Fachbereich Jugend

Die Fachberatung ist zuständig für:

  • die Beratung von Tagespflegepersonen und Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Kindertagespflege
  • die Qualifizierung und Überprüfung von Tagespflegepersonen
  • die Erteilung der Pflegeerlaubnis bei Eignung
  • die Vermittlung von Tagespflegepersonen für Kinder

Wir bieten

  • Informationen zur selbstständigen Tätigkeit
  • Zugang zur Qualifizierung inklusive Erste Hilfe-Kurs am Kind und Fortbildungen
  • Begleitung, Beratung und Unterstützung während Ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson
  • einen Zuschuss zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung
  • Abrechnung der Betreuungsstunden

Unsere Aktivitäten

  • mehrere Fortbildungen im Jahr auch mit Fachreferenten
  • alle zwei Jahre Fachtag auf Kreisebene mit Vorträgen und verschiedenen Workshops
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kooperation mit Kindertageseinrichtungen
  • jährliche Veranstaltungen zur Kontaktpflege und Vernetzung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen