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Ehefähigkeitszeugnis

Beschreibung

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person, die beabsichtigt im Ausland die Ehe zu schließen, nach ihrem Heimatrecht die Ehevoraussetzung erfüllt und keine Ehehindernisse bestehen. Das Ehefähigkeitszeugnis muss für deutsche Staatsangehörige von einem deutschen Standesamt ausgestellt werden. Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtes mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind oder waren, oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort besitzen, ist unser Standesamt für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.

  • Ausweisdokumente
  • Authentifizierung der antragstellenden Person über BundID mit dem neuen Personalausweis ist erforderlich

Antragstellende Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.

Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen