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Kindertagespflege als Beruf
Beschreibung
Fachberatung für Kindertagespflege im Fachbereich Jugend
Die Fachberatung ist zuständig für:
- die Beratung von Tagespflegepersonen und Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Kindertagespflege
- die Qualifizierung und Überprüfung von Tagespflegepersonen
- die Erteilung der Pflegeerlaubnis bei Eignung
- die Vermittlung von Tagespflegepersonen für Kinder
Wir bieten
- Informationen zur selbstständigen Tätigkeit
- Zugang zur Qualifizierung inklusive Erste Hilfe-Kurs am Kind und Fortbildungen
- Begleitung, Beratung und Unterstützung während Ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson
- einen Zuschuss zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung
- Abrechnung der Betreuungsstunden
Unsere Aktivitäten
- mehrere Fortbildungen im Jahr auch mit Fachreferenten
- alle zwei Jahre Fachtag auf Kreisebene mit Vorträgen und verschiedenen Workshops
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kooperation mit Kindertageseinrichtungen
- jährliche Veranstaltungen zur Kontaktpflege und Vernetzung
Um eine Pflegeerlaubnis zu erhalten, benötigen alle Tagespflegepersonen einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme der „Qualifizierung für Tagespflegepersonen (TMQ)“.
Bisher fand die Qualifizierung in Kooperation mit der VHS Kamen-Bönen statt. Aktuell läuft die letzte Qualifizierung nach dem bisherigen DJI- Curriculum.
Ab 2021 wird die TMQ durch das QHB ersetzt. Die neue Qualifizierung befindet sich derzeit noch in der Planung, wird jedoch wie folgt aufgebaut sein:
- 300 Unterrichtsstunden, die bei einem Bildungsträger besucht werden müssen
- + 40 Stunden Praktikum in einer Kita
- + 40 Stunden Praktikum in einer Kindertagespflegestelle
- + Selbstlerneinheiten
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesverband für Kindertagespflege.
Erforderliche Unterlagen:
- abgeschlossene TMQ (Qualifizierung für Tagespflegepersonen mit mind. 160 UE)
- TMQ- Grundkurs (80 UE) abgeschlossen oder im laufenden Aufbaukurs der TMQ (80 UE)
- Berufsausbildung als pädagogische Fachkraft mit Nachweis der Praxiserfahrung
- Erste-Hilfe-Kurs am Kind
- Ärztliches Attest zur Bescheinigung der Gesundheit
- Polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a von allen Personen im Haushalt über 18 Jahren
- Nachweis vom Jugendamt über die pädagogische Eignung der Wohnverhältnisse
Zuständige Einrichtungen
- 51.4 Jugendhilfeplanung und Prävention
-
- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Gockeln
Sachbearbeitung Kamen-Mitte, Südkamen- Telefon:
- 02307 148-4106
- E-Mail:
- kindertagespflege@stadt-kamen.de
-
Frau Becker
Sachbearbeitung Heeren, Methler- Telefon:
- 02307 148-4107
- E-Mail:
- kindertagespflege@stadt-kamen.de
-
Frau Held-Simanek
Sachbearbeitung Kindertagespflege- Telefon:
- 02307 148-3734
- E-Mail:
- kindertagesbetreuung@stadt-kamen.de