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Beistandschaft - Beratung zum Unterhalt für Kinder und junge Volljährige

Beschreibung

Die Tätigkeit des Beistandes sind Aufgaben auf Grundlage des privaten Rechtes (Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).

Das Jugendamt kann entweder im Rahmen einer Beratung oder einer Beistandschaft alleinerziehende Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes/der Kinder unterstützen.

Das Angebot kann nur von dem Elternteil in Anspruch genommen werden, bei dem das Kind/die Kinder leben.

Junge Volljährige können in Ihrer Unterhaltsangelegenheit bis zum 21. Lebensjahr beraten werden.

Außerdem kann das Jugendamt bei Kindern, die nicht innerhalb einer Ehe geboren sind, durch eine Negativbescheinigung bestätigen, dass kein gemeinsames Sorgerecht besteht. 

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist wünschenswert.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen