Beurkundungen durch das Jugendamt
Beschreibung
Beurkundungen durch das Jugendamt
Beim Jugendamt können folgende Beurkundungen kostenlos für Sie durchgeführt werden:
- Vaterschaftsanerkennungen für Kinder, deren Eltern bei Geburt nicht miteinander verheiratet waren (auch vorgeburtlich möglich)
- Zustimmung der Mutter, der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes zur Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung des Ehemannes der Mutter zum Vaterschaftsanerkenntnis (gilt für ein Kind, das während einer bestehenden Ehe von einem anderen Mann abstammt)
- Mutterschaftsanerkenntnis (nur für einige Nationalitäten, z.B. Italien, erforderlich)
- Unterhaltsverpflichtungen bzw. –abänderungen
- Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge, sog. Gemeinsame Sorgeerklärung (auch vorgeburtlich möglich)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder Geburtsanzeige
- bei vorgeburtlichen Beurkundungen: den Mutterpass
- bei Unterhaltsverpflichtungen: Schreiben des Rechtsanwaltes oder Jugendamtes zu der zu beurkundenden Unterhaltsverpflichtung
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass und Nachweis des Aufenthaltsstatus
Die Notwendigkeit weiterer Unterlagen erfragen Sie bitte im Einzelfall direkt bei der Terminvergabe.
Negativbescheinigung über alleiniges Sorgerecht
Rechtsgrundlage: § 58 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Benötigte Daten zum Kind:
- Name, Vorname, Geburtsname
- Geburtsdatum und -ort
- Name u. Anschrift des alleinsorgeberechtigten Elternteils
Bitte beachten Sie, dass für Beurkundungen eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.
Zuständige Einrichtungen
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51.1 Wirtschaftliche Jugendhilfe
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 59174 Ort: Kamen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Jaeger
Position: Sachbearbeitung Beistandschaften A - N- Telefon:
- 02307 148-3711
- E-Mail:
- beistandschaften@stadt-kamen.de
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Frau Wiesehahn
Position: Sachbearbeitung Beistandschaften O - Z- Telefon:
- 02307 148-3713
- E-Mail:
- beistandschaften@stadt-kamen.de