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Beurkundungen durch das Jugendamt

Beschreibung

Beurkundungen durch das Jugendamt

Beim Jugendamt können folgende Beurkundungen kostenlos für Sie durchgeführt werden:

  • Vaterschaftsanerkennungen für Kinder, deren Eltern bei Geburt nicht miteinander verheiratet waren (auch vorgeburtlich möglich)
  • Zustimmung der Mutter, der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes zur Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmung des Ehemannes der Mutter zum Vaterschaftsanerkenntnis (gilt für ein Kind, das während einer bestehenden Ehe von einem anderen Mann abstammt)
  • Mutterschaftsanerkenntnis (nur für einige Nationalitäten, z.B. Italien, erforderlich)
  • Unterhaltsverpflichtungen bzw. –abänderungen
  • Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge, sog. Gemeinsame Sorgeerklärung (auch vorgeburtlich möglich)

 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder Geburtsanzeige
  • bei vorgeburtlichen Beurkundungen: den Mutterpass
  • bei Unterhaltsverpflichtungen: Schreiben des Rechtsanwaltes oder Jugendamtes zu der zu beurkundenden Unterhaltsverpflichtung
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass und Nachweis des Aufenthaltsstatus

Die Notwendigkeit weiterer Unterlagen erfragen Sie bitte im Einzelfall direkt bei der Terminvergabe.

Negativbescheinigung über alleiniges Sorgerecht

Rechtsgrundlage: § 58 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Benötigte Daten zum Kind:

  • Name, Vorname, Geburtsname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Name u. Anschrift des alleinsorgeberechtigten Elternteils

Bitte beachten Sie, dass für Beurkundungen eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen