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Personalausweis

Beschreibung

Deutsche Einwohner sind mit Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Die Beantragung ist ausschließlich persönlich vorzunehmen und kann nicht per Vollmacht übertragen werden.

Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Er enthält einen kontaktlosen Chip, der drei Funktionen bietet:

  1. die Speicherung biometrischer Daten,
  2. den elektronischen Identitätsnachweis und
  3. die qualifizierte elektronische Signatur.

Seit dem 01.08.2021 ist die Abnahme und Speicherung der Fingerabdrücke im neuen Personalausweis verpflichtend.

Weitere Informationen über den "Neuen Personalausweis" finden Sie in dieser PDF-Datei

Außerdem ist es möglich, bei Bedarf einen vorläufigen Ausweis zu beantragen. Dieser besitzt eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. Das Dokument wird vor Ort ausgestellt und ist sofort zur Mitnahme bereit. 

Hier geht es zur Online-Terminvergabe!

  • Ihren alten Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder Kinderreisepass oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises bei der Stadt Kamen benötigen wir auch Ihre Geburtsurkunde oder Ihre Eheurkunde
  • bei der Antragstellung für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Die Zustimmung kann erfolgen:

    • durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Ausweisdokument
    • durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.
    • eine (alleinige) Sorgeberechtigung ist entsprechend nachzuweisen

Dieselben Kriterien gelten ebenfalls für die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises.

Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Er enthält einen kontaktlosen Chip, der drei neue Funktionen bietet,

  1. die Speicherung biometrischer Daten,
  2. den elektronischen Identitätsnachweis und
  3. die qualifizierte elektronische Signatur.

Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie in dieser PDF-Datei.

Sie haben einen Personalausweis beantragt und möchten wissen, ob er zur Abholung bereit liegt?
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Ausweisbefreiung

Älteren Personen oder Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern bietet sich die Möglichkeit einer Befreiung von der Ausweispflicht. Hierzu wird ein entsprechender Antrag vom Pflegeheim oder einer bevollmächtigten Person gestellt. Voraussetzung hierfür ist mind. die Pflegestufe III, ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen. Zusätzlich wird der abgelaufene Personalausweis benötigt.

  • Personen bis 24 Jahre: 22,80 Euro, Gültigkeitsdauer 6 Jahre    
  • Personen ab 24 Jahre: 37,00 Euro, Gültigkeitsdauer 10 Jahre
  • vorläufiger Ausweis:     10,00 Euro, Gültigkeitsdauer 3 Monate

Zuständige Einrichtung