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Reisepass

Beschreibung

Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).

Seit dem 01.11.2007 werden nur noch elektronische Reisepässe (=ePässe) der zweiten Generation ausgestellt. Der Chip im vorderen Deckel der Reisepässe speichert als biometrische Merkmale nicht nur Ihr Gesicht, sondern auch zwei Fingerabdrücke. Eine nachträgliche Erfassung der Fingerabdrücke in bereits ausgestellten Reisepässen ist nicht möglich.

Hinweis:
Vor einer Auslandsreise sollten sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Länder- und Reiseinformationen, bei der jeweiligen Auslandsbotschaft oder auch bei Ihrem Reiseveranstalter über die Einreisebestimmungen informieren.
So können beispielsweise verbliebene Gültigkeitsdauer, enthaltene Visa etc. für die Einreise in ein anderes Land maßgeblich sein. Beachten Sie außerdem die Ausstellungsdauer von mind. vier Wochen.

Antragstellung

Deutsche die das 18. Lebensjahr vollendet haben können eigenständig einen Reisepass beantragen. Die Beantragung ist ausschließlich persönlich vorzunehmen und kann nicht per Vollmacht übertragen werden.

Hier geht es zur Online-Terminvergabe!

Expresspass
Wenn Sie sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen und abzusehen ist, dass der endgültige Reisepass nicht rechtzeitig vorliegen wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird innerhalb von 3 Werktagen bei der Bundesdruckerei produziert und zurück geliefert. Der Expresspass stimmt in allen Merkmalen mit dem endgültigen Reisepass überein, die oben aufgeführten Antragskriterien sind hier ebenfalls zu erfüllen. Der Service eines Expresspasses ist gesondert gebührenpflichtig:

  • Alter bis 24 Jahre:  69,50 €, Gültigkeitsdauer sechs Jahre
  • Alter ab 24 Jahre:  92,00 €, Gültigkeitsdauer zehn Jahre
  • Aufschlag 48 Seiten (Vielflieger): 22,00 €

Nur wenn die Herstellung im Express-Verfahren ebenfalls nicht ausreichend ist, besteht in besonderen Eilfällen die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen.

vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt.
Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich daher auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Länder- und Reiseinformationen, bei der jeweiligen Auslandsbotschaft oder auch bei Ihrem Reiseveranstalter über die Einreisebestimmungen informieren. Die oben aufgeführten Antragskriterien sind hier ebenfalls zu erfüllen.

  • Reisepass 26,00 €, Gültigkeitsdauer max. ein Jahr, Verlängerung nicht möglich

Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Zweitpass zu beantragen. Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, wird Ihnen ein Zweitpass genehmigt.

Kinderreisepass
Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass zu beantragen. Auch Verlängerungen oder Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich. Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren.

Bitte beachten sie: Das Gesichtsbild kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsende nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument für Ihr Kind.

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes erhalten Sie Informationen, welches Dokument ein Staat für die Reise akzeptziert.

Die Passbehörden erteilen KEINE verbindlichen Auskünfte über geltende Reisebestimmungen anderer Staaten.

  • Ihren alten Reisepass (falls vorhanden), auch wenn er bereits abgelaufen ist oder Kinderreisepass oder Reisepass
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesdruckerei)
  • bei erstmaliger Beantragung eines Personalausweises bei der Stadt Kamen benötigen wir auch Ihre Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. eine begl. Abschrift aus dem Geburtsregister
  • bei der Antragstellung für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.
    Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
    Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.

Die Zustimmung kann erfolgen:

    • durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Ausweisdokument
    • durch Erscheinen eines Sorgeberechtigten mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten.
    • eine (alleinige) Sorgeberechtigung ist entsprechend nachzuweisen

Ca. 3 - 4 Wochen

Weitergehende Informationen zum Reisepass erhalten Sie auf der Internetreite des Bundesinnenministeriums.

Sie haben einen Reisepass beantragt und möchten wissen, ob er zur Abholung bereit liegt? Nutzen Sie den u. s. Onlinedienst zur Statusabfrage!

 

  • Alter bis 24 Jahre:  37,50 Euro, Gültigkeitsdauer 6 Jahre
  • Alter ab 24 Jahre:  70,00 Euro, Gültigkeitsdauer 10 Jahre
  • Aufschlag 48 Seiten (Vielflieger): 22,00 Euro

Zuständige Einrichtung