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Bauberatung - allgemein

Beschreibung

Bei der Bauberatung erhalten Sie Auskünfte über die planungsrechtlichen Vorgaben von Grundstücken oder zu gezielten Fragestellungen zum Bauplanungsrecht. Dies können Auskünfte über Festsetzungen gültiger Bebauungspläne oder auch die Zugehörigkeit von Grundstücken zum Innenbereich oder Außenbereich sein. 

Die ausschließlich mündlichen Auskünfte in der Bauberatung können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nur eine erste grobe Einschätzung über die jeweils vorliegende planungsrechtliche Situation geben. 
Eine Vorprüfung von Bauvorlagen im Entwurfsstadium wird nicht vorgenommen. Aus den erteilten Auskünften können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden. Grundstückswerte sowie das private Nachbarrecht o. ä. (Probleme an der Nachbargrenze, Hecken, Bäume etc.) wie auch die Vermittlung von Baugrundstücken sind nicht Gegenstand der Bauberatung. 

Bei komplexen Bauvorhaben können ausnahmsweise im Einzelfall persönliche Termine vereinbart werden.

Es werden Bauberatungen angeboten zu:
-  Bauvoranfragen
-  Teilungsgenehmigungen für Grundstücke
-  Denkmalrechtlichen Erlaubnissen
-  Baugenehmigungen
-  Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Notwendige Unterlagen zur Bauberatung:

-  Lageplan
-  Auszug aus der Liegenschaftskarte
-  Pläne
-  Skizzen
-  Fotos

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen