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Gewerbesteuer

Beschreibung

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Gemeinde. Steuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes. Das Finanzamt ermittelt anhand der vom Unternehmer eingereichten Steuererklärung den Gewerbeertrag und legt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Auf der Basis des Gewerbesteuermessbetrages setzt die Gemeinde dann die Höhe der Gewerbesteuer fest. Die Steuerfestsetzung erfolgt durch Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem gemeindlichen Hebesatz. Das Besteuerungsverfahren selbst besteht also aus zwei Teilen. Ist ein Unternehmer/in nicht mit dem Steuerbescheid einverstanden, wird es kompliziert. Hat sich die Gemeinde verrechnet, kann der Steuerpflichtige gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Ist der Steuerpflichtige mit der Höhe des Gewerbesteuermessbetrages nicht einverstanden, so kann er beim Finanzamt Einspruch einlegen. Der Hebesatz wird von der Gemeinde durch eine Satzung geregelt. Die Höhe des Hebesatzes ist grundsätzlich nicht vorgegeben, muss aber mindestens 200 v. H. betragen.

Zurzeit beträgt der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Kamen 470 v.H. Die Kommune ist an den Gewebesteuermessbescheid gebunden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson