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Führungszeugnis

Beschreibung

Das polizeiliche Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Man unterscheidet hier zwischen einfachen oder erweiterten und behördlichen oder nicht behördlichen Führungszeugnissen. Ein einfaches, nicht behördliches Führungszeugnis ist für private Zwecke, wie z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht. Behördliche Führungszeugnisse dienen ausschließlich zur Vorlage bei deutschen Behörden. Das erweitere Führungszeugnis wird überwiegend benötigt, wenn man im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden möchte (z. B. Schule, Sportverein).

Das Bundeszentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Da Führungszeugnisse datenschutzrelevante Angaben enthalten, können diese nur persönlich oder durch einen gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Meldebehörde.

Hier geht es zur Online-Terminvergabe

Des Weiteren haben Sie auch die Möglichkeit, das Führungszeugnis mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) direkt online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.

Nach Beantragung erhalten Sie das Führungszeugnis auf postalischem Wege an Ihre Meldeadresse oder es wird auf postalischem Wege der entsprechenden Behörde zugesandt. 

  • Identitätsnachweis, wie Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls Anschrift und Verwendungszweck der Behörde, sofern das Führungszeugnis bei einer Behörde vorzulegen ist
  • Für das erweiterte Führungszeugnis wird eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen

13,00 Euro je Antrag

Zuständige Einrichtung