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Gewerbliche Tätigkeiten
Beschreibung
Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten ist eine Erlaubnis vorgeschrieben. Dazu zählen insbesondere:
- Betrieb von privaten Krankenanstalten
- Schaustellung von Personen (z.B. Stripteasevorführungen)
- Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten
- Pfandleihgewerbe
- Bewachungsgewerbe
- Versteigerergewerbe
- Makler, Bauträger, Baubetreuer
- Versicherungsvermittler
- Versicherungsberater
Die Zuständigkeit für die Erteilung der notwendigen Erlaubnis liegt teilweise bei anderen Behörden wie Kreisverwaltung Unna und Industrie- und Handelskammer.
Bei Bedarf kann umfassend, auch telefonisch, Auskunft erteilt werden.
Zuständige Einrichtungen
- 23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
wirtschaft@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Nattkemper
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-1506
- E-Mail:
- gewerbe@stadt-kamen.de
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Herr Öl
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-1502
- E-Mail:
- gewerbe@stadt-kamen.de