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Negativbescheinigungen (alleiniges Sorgerecht)
Beschreibung
Die Pflicht und das Recht für ein Kind zu sorgen (elterliche Sorge) haben verheiratete Eltern gemeinsam.
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat die Kindesmutter kraft Gesetzes das alleinige Sorgerecht. Sie können dies gegenüber Behörden etc. durch eine sog. „Negativbescheinigung“ nachweisen.
Hierin wird Ihnen bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung für Ihr Kind/Ihre Kinder keine gemeinsame Sorgeerklärung durch die Eltern vorlag.
Die Negativbescheinigung kann beim Jugendamt der Stadt Kamen angefordert werden, sofern Sie in Kamen wohnhaft sind. Andernfalls wenden Sie sich bitte an Ihr örtlich zuständiges Jugendamt.
Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten nach Buchstaben (Nachname des Kindes):
Frau Jaeger: Buchstaben A - J
Herr Trierscheid: Buchstaben K - N
Frau Wiesehahn: Buchstaben O - Z
Die Bescheinigung wird kostenlos ausgestellt.
Zuständige Einrichtungen
- 51.1 Wirtschaftliche Jugendhilfe
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Jaeger
Sachbearbeitung A - J- Telefon:
- 02307 148-3711
- E-Mail:
- beistandschaften@stadt-kamen.de
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Herr Trierscheid
Sachbearbeitung K - N- Telefon:
- 02307 148-3712
- E-Mail:
- vormundschaften@stadt-kamen.de
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Frau Wiesehahn
Sachbearbeitung O - Z- Telefon:
- 02307 148-3713
- E-Mail:
- beistandschaften@stadt-kamen.de