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Fundtiere
Beschreibung
In der Regel werden Katzen oder Hunde, manchmal auch Kaninchen, gefunden. Wenn der Halter nicht festgestellt werden kann, weil die Tiere nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind oder die Hunde ihre Hundesteuermarke nicht tragen, müssen sie ins Tierheim. Wenn der Halter sein Tier dann aus dem Tierheim abholt, werden ihm die Kosten in Rechnung gestellt.
Tierschutz ist Aufgabe des Kreises Unna.
Tierschutz
Zuständig ist hier der Kreis Unna.
Die Hauptaufgabe im Bereich Tierschutz ist die Überprüfung von Tierhaltungen jeglicher Art (z.B. landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, Tiergehege, zoologische Handlungen) nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien sowie die Kontrolle von Tiertransporten und Schlachtbetrieben.
Zuständige Einrichtungen
- 20.2 Steuern und Gebühren
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
steueramt@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Klasing
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-2502
- E-Mail:
- steueramt@stadt-kamen.de