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Floh- und Spezialmärkte

Beschreibung

Jahr-/Trödel-/Spezialmärkte bedürfen der Festsetzung, damit Ausnahmeregelungen von gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Öffnungen auch an Sonn- und Feiertagen) gelten.

  • Formloser Antrag
  • Unterlagen der Gewerbemeldung (s. dort)
  • Führungszeugnis des Antragstellers, Belegart O (für Behörden)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers, Belegart 9 (für Behörden)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Marktordnung
  • Warenverzeichnis
  • Teilnehmerverzeichnis

Die beschriebenen notwendigen Antragsunterlagen und Nachweise beziehen sich auf natürliche Personen.
Bei juristischen Persoenen wie GmbH, AG, eingetragener Verein (e.V.) sowie bei Personengesellschaften wie KG, oHG, GmbH unc Co.KG usw. ist im Einzelfall zu prüfen, welche zusätzlichen Nachweise vorzulegen sind.

Bis 750,- € (je nach Verwaltungsaufwand)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen