Wahlhelfer*innen - Einberufung
Beschreibung
Einberufung und Verpflichtung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für allg. Wahlen (Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen).
Die Wahlhelfer/innen sorgen für eine ordnunsgemäße Durchführung der Wahlen sowie für die Ermittlung der Ergebnisse in den Wahllokalen. Hierzu wird man durch das Wahlamt zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit berufen. Grundsätzlich kann jede/r Wahlberechtigte/r als ehrenamtlicher Wahlhelfer tätig sein.
Zuständige Einrichtungen
-
03 Büro der Bürgermeisterin, Ratsbüro
-
- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 59174 Ort: Kamen
-
- E-Mail:
ehrenamt@stadt-kamen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Barthel
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-1302
- E-Mail:
- wahlen@stadt-kamen.de