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Wahlhelfer*innen - Einberufung

Beschreibung

Einberufung und Verpflichtung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für allg. Wahlen (Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen).

Die Wahlhelfer/innen sorgen für eine ordnunsgemäße Durchführung der Wahlen sowie für die Ermittlung der Ergebnisse in den Wahllokalen. Hierzu wird man durch das Wahlamt zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit berufen. Grundsätzlich kann jede/r Wahlberechtigte/r als ehrenamtlicher Wahlhelfer tätig sein.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen