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Gaststätten: Konzession / Schankerlaubnis

Beschreibung

Erteilung von Erlaubnissen (Konzessionen) zum Betrieb von Gaststätten (Restaurants, Gastwirtschaften, Eisdielen, Imbissstuben, Diskotheken, Nachtbars).

Wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen will, benötigt dazu eine Schankerlaubnis.

Bei festen Betriebsstätten / Gaststätten wird eine allgemeine Erlaubnis (Konzession) benötigt.

Wer bei öffentlichen Veranstaltungen / Feiern / Festen aus besonderen Anlässen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, benötigt eine vorübergehende Schankerlaubnis.

  • Antragsformular
  • Unterlagen der Gewerbemeldung (hier)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (für Behörden)
  • Führungszeugnis der Belegart O (für Behörden)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Pachtvertrag
  • Lageplan des Objektes (2-fach - Maßstab 1:500)
  • Bauzeichnungen (2-fach - Maßstab 1:100)
  • Beschreibung der Betriebsräume
  • Bescheinigung § 43 Infektionsschutzgesetz (erhältlich über das Gesundheitsamt)
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer

Die beschriebenen notwendigen Antragsunterlagen und Nachweise beziehen sich auf "natürliche Personen". 
Bei "juristischen Persoenen" wie GmbH, AG, eingetragener Verein (e.V.) sowie bei Personengesellschaften wie KG, oHG, GmbH unc Co.KG usw. ist im Einzelfall zu prüfen, welche zusätzlichen Nachweise vorzulegen sind.

  • Nach Verwaltungsaufwand (max. 3.500,- €)
  • Bei einer vorübergehenden Schankerlaubnis 25,- € pro Ausgabestelle

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen