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Wohngeld

Beschreibung

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zur Belastung. Seit über 55 Jahren hilft das Wohngeld Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen ihre Wohnkosten zu tragen.

Die bislang umfangreichste Wohngeldverbesserung - das Wohngeld-Plus - Gesetz - trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Hierdurch werden Haushalte mit geringen Einkommen entlastet, insbesondere die, die es am dringendsten benötigen: darunter viele Rentnerinnen und Rentner, Familien, Alleinerziehende und Menschen, die jeden Tag für den Mindestlohn arbeiten.

Ergänzend zum Wohngeld können anspruchsberechtigte Familien für ihre Kinder, die bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen.

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Einen ersten Eindruck, ob Sie anspruchsberechtigt sein könnten, liefert der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Eine rechtsverbindliche Feststellung erhalten Sie, wenn Sie einen Wohngeldantrag stellen und alle erforderlichen Nachweise eingereicht haben. Als Mieter müssen Sie einen Mietzuschuss und als Eigentümer einen Lastenzuschuss beantragen.

Sie können den Antrag auf Wohngeld gerne hier online stellen. Alternativ reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Nachweise wie folgt ein:

  • persönliche Abgabe während der Öffnungszeiten der Wohngeldstelle (siehe unten)
  • Einwurf in den hauseigenen Rathausbriefkasten am Haupteingang (bitte Wohngeldstelle vermerken)
  • Übersendung per Post (siehe zuständige Einrichtung – rechts)
  • Übersendung per Fax an 02307/148-9012 (bitte Wohngeldstelle vermerken)
  • eingescannt oder gut leserlich abfotografiert per E-Mail an wohngeldstelle@stadt-kamen.de

WICHTIG: Originalunterlagen kennzeichnen Sie bitte deutlich sichtbar. Diese Originale werden eingescannt und zurückgesendet. Da sämtliche Unterlagen elektronisch erfasst und anschließend datenschutzkonform vernichtet werden bitten wir Sie, diese nicht zu klammern, zu heften oder zu kleben.

Falls Sie den Proberechner mit der Möglichkeit zum Onlineantrag nicht nutzen möchten, stehen Ihnen hier die PDF-Formulare zur Verfügung:

Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen der Anträge die Hinweise unter "weiterführende Informationen"!

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen