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Schülerbeförderung

Beschreibung

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernimmt die Stadt Kamen die notwendigen Schülerfahrkosten zwischen der Wohnung (Hauptwohnsitz) und der nächstgelegenen allgemeinbildenden Kamener Schule der gewählten Schulform und Schulart für Schülerinnen und Schüler.

Anträge auf Übernahme der Schülerfahrkosten sind in den Schulsekretariaten erhältlich. Zur Klärung der Frage des Anspruchs auf Übernahme von Schülerfahrkosten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs zur Verfügung.

Antrag auf Übernahme von Schülefahrtkosten

Der Antrag soll unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes (Schuljahr) gestellt werden.

Fahrausweisbestellung beim Verkehrsträger -  Homepage der VKU

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen