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Elternbeiträge
Beschreibung
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsgrundschule
Sobald Ihr Kind den Kindergarten, eine Tagespflegeperson oder die Offene Ganztagsgrundschule (OGS) besucht ist ein monatlicher Elternbeitrag zu zahlen.
Dieser Beitrag ist nach Ihrem Jahresbruttoeinkommen abzüglich Ihrer Werbungskosten gestaffelt und ist in den Bereichen Kindergarten und Tagespflege nach dem Alter (U2 und Ü2) und Betreuungsumfang (25 Std., 35 Std. und 45 Std.) nochmals unterteilt.
Der Beitrag für die OGS ist ebenfalls nach Ihrem Jahresbruttoeinkommen abzüglich Ihrer Werbungskosten gestaffelt, hier ist außerdem das Mittagessen in Höhe von 44,40 € monatlich mit zu berücksichtigen (ausgenommen Eichendorffschule, dort wird der Beitrag für das Mittagessen über den Träger festgesetzt).
Sollte Ihr Jahresbruttoeinkommen unter der Einkommensgrenze von 17.500,00 € liegen ist kein Elternbeitrag zu zahlen.
Ebenfalls kann der Elternbeitrag auf Antrag gem. § 90 Abs. 4 SGB VIII erlassen werden, sobald die Eltern oder das Kind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen nach dem dritten und viertem Kapitel des zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld (Bürgergeld) nach dem Wohngeldgesetz erhalten.
Sollten Sie mehrere Kinder in verschiedenen oder in der gleichen Betreuung haben, ist immer nur der teuerste Beitrag zu zahlen. Besucht davon ein Kind den Kindergarten, so ist der Beitrag für den Kindergarten zu zahlen.
Die Beiträge für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden gemäß der Beitragssatzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Kamen festgesetzt.
Die Beiträge für die Offene Ganztagsgrundschule werden gemäß der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich und für die Betreuung in der „verlässlichen Grundschule* der Stadt Kamen festgesetzt.
- Beitragssatzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Kamen
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS und für die Betreuung in der verlässlichen Grundschule
- Informationsbogen DSGVO KITA
- Informationsbogen DSGVO OGS
- Informationsbogen DSGVO TP
- Elternbeitrag - Einzugsermächtigung --> Die Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) können Sie auch online erteilen!
- Elternbeitrag - Verbindliche Erklärung
- Elternbeitrag - Beitragsübersicht
- Elternbeitrag - Erlass bzw. Ermäßigung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 51.1 Wirtschaftliche Jugendhilfe
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Rubeau
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-3737
- E-Mail:
- kindertagesbetreuung@stadt-kamen.de
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Frau Harhoff
Sachbearbeitung Kita- Telefon:
- 02307 148-3732
- E-Mail:
- kindertagesbetreuung@stadt-kamen.de
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Frau Held-Simanek
Sachbearbeitung Kindertagespflege- Telefon:
- 02307 148-3734
- E-Mail:
- kindertagesbetreuung@stadt-kamen.de
-
Frau Loschek
Sachbearbeitung OGS- Telefon:
- 02307 148-3725
- E-Mail:
- kindertagesbetreuung@stadt-kamen.de