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Sperrmüllantrag/Sperrgut

Beschreibung

Jeder Haushalt kann nur für sich Sperrmüll beantragen.Einen Termin für die Abholung erhalten Sie in der Regel binnen 4 Wochen nach Bezahlung der Gebühr von dem ausführenden Unternehmen. Haushaltsauflösungen (mehr als 20 sperrige Hausratgegenstände) sowie Bauschutt (Türen, Fenster, Bodenbeläge etc.) sind von der Sperrmüllabfuhr ausgenommen. Hier können z. B. Containerdienste herangezogen werden.

Die Gebühren für die Sperrmüllabfuhr (ohne Elektrogeräte) belaufen sich für bis zu 10 Teile auf 10,00 Euro und darüber hinaus auf 7,00 Euro pro angefangene 5 Teile.

Die Gebühren für Elektrogroßgeräte belaufen sich pro Gerät auf 11,00 Euro.

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Zuständige Einrichtungen