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Baulastenverzeichnis
Beschreibung
Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich- rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften.
Eine Baulast sichert öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse soweit sich diese nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Bei der Durchführung von Bauvorhaben ist zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften häufig die Eintragung einer Baulast erforderlich.
Die Frage, ob zulasten eines konkreten Grundstückes eine Baulast eingetragen ist, kann durch ein mündliches oder auch durch ein schriftliches Auskunftsersuchen geklärt werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass nur bei der schriftlichen Auskunft konkrete Angaben über die Baulasten gemacht werden können.
Zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis müssen schriftliche Angaben zu Gemarkung, Flur- und Flurstücknummer des Grundstücks gemacht werden.
Baulastenverzeichnis:
Das Baulastenverzeichnis wird grundstücksbezogen geführt.
Baulasten können nur begründet oder gelöscht werden, wenn die Vorschriften der Landesbauordnung NRW dadurch nicht verletzt werden. Einsicht in das Baulastenverzeichnis hat der jeweilige Eigentümer sowie auch Personen, die ein berechtigtes Interesse (z.B. Kaufabsicht) vorweisen können.
Baulasteintragung:
Antrag auf Baulasteintragung und mind. 2 amtliche Lagepläne, erstellt von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Grundstücksteilung:
Eine Grundstücksteilung (oder Parzellierung) ist im Grundstücksrecht die Aufteilung eines bestehenden Grundstückes in zwei oder mehrere rechtlich selbständige Grundstücke.
Vereinigung:
Bei der Vereinigung von Grundstücken handelt es sich um die Zusammenlegung mehrerer Grundstücke zu einem. Sie geschieht durch Eintragung der Grundstücke unter eine laufende Nummer im Grundbuch. Sie werden durch die Vereinigung rechtlich zu einem Grundstück zusammengefasst.
Verschmelzung:
Die Verschmelzung ist das Zusammenfassen mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster. Eine Verschmelzung kann nur durchgeführt werden, wenn die Grundstücke vereinigt sind bzw. vereinigt werden.
Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Personen können eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen. Der Antrag muss schriftliche per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen. Eine Vollmacht ist nachzuweisen, sofern die Auskunft nicht von dem Grundstückseigentümer beantragt wird.
50 - 250 Euro
Zuständige Einrichtungen
- 60.3 Bauordnung
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
bauordnung@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Weichert
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-2652
- E-Mail:
- bauordnung@stadt-kamen.de