BIS: Suche und Detail

Bauberatung bei Denkmälern

Beschreibung

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude sanieren, umbauen oder modernisieren möchte, muss besondere Anforderungen beachten. Die Stadt Kamen bietet eine kostenfreie Bauberatung an, um geplante Maßnahmen mit den Denkmalschutzvorgaben abzustimmen. Die umfassende Beratung erfolgt durch die Untere Denkmalbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

  • Beschreibung der Maßnahme
  • Fotos des Objekts
  • Bauzeichnungen oder Pläne
  • historische Unterlagen
  • Arbeiten dürfen erst nach Erhalt einer denkmalrechtlichen Erlaubnis begonnen werden.
  1. Anfrage zur Bauberatung
    • Eigentümerinnen und Eigentümer oder Planer können eine Beratung anfordern.
    • Erste Informationen zum Vorhaben werden aufgenommen.
  2. Prüfung der denkmalrechtlichen Vorgaben
    • Die Denkmalbehörde prüft, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist.
    • Falls erforderlich, erfolgt eine Abstimmung mit dem LWL.
  3. Beratungsgespräch
    • Empfehlungen zu Materialien, Bauweisen und möglichen Fördermitteln werden gegeben.
  4. Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis (falls erforderlich)
    • Bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis beantragt werden.
    • Die Untere Denkmalbehörde entscheidet über die Erteilung.

Bauberatung: kostenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen