Suche
Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Personen, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.
Unterschieden wird bei Antragsstellung zwischen:
- einem allgemeinen WBS (gültig in ganz NRW) oder
- einem gezielten WBS (gültig für eine bestimmte Wohnung in Kamen).
Ein WBS berechtigt innerhalb der angegebenen Gültigkeit von einem Jahr zum Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung.
Voraussetzung
Die Gewährung eines WBS ist abhängig vom Gesamteinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen.
Die maßgeblichen Einkommensgrenzen, sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes NRW zum Wohnberechtigungsschein.
Freistellung von gefördertem Wohnraum
Bei einer Einkommensüberschreitung und somit einer Ablehnung des Antrages auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins, besteht die Möglichkeit durch den Vermieter einen Antrag auf Freistellung der gewünschten, geförderten Wohnung stellen zu lassen.
Bitte melden Sie sich hierzu bei den zuständigen Sachbearbeitern bezüglich einer gesonderten Beratung.
Sollten Sie eine Wohnung außerhalb von Nordrhein-Westfalen beziehen wollen, so wenden Sie sich bitte an die Behörde für öffentlich geförderten Wohnraum am neuen Wohnort.
Für die Ausstellung eines WBS wird in der Regel eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00€ erhoben.
Bitte nutzen Sie zur Einreichung des Antrages, sowie aller erforderlichen Nachweise folgende Möglichkeiten:
- persönliche Abgabe während der Servicezeiten:
- montags: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- donnerstags: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Einwurf in den hauseigenen Rathausbriefkasten am Haupteingang (bitte Wohngeldstelle vermerken)
- Übersendung per Post (siehe zuständige Einrichtung – rechts)
- Übersendung per Fax an 02307/148-9012 (bitte Wohnungsförderung vermerken)
- eingescannt oder gut leserlich abfotografiert per E-Mail an wohngeldstelle@stadt-kamen.de
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller haushaltsangehörigen Personen, die zusammen umziehen:
- Lohnabrechnungen
- Rentenbescheid/e
- Arbeitslosengeld 1 Bescheid/e
- Kranken-, Übergangsgeldbescheid/e
- UVG-Bescheid/e bzw. Unterhaltsvereinbarungen, Titel, o.Ä.
- aktuelle Bescheide über den Bezug von Transferleistungen:
- Bürgergeld
- Grundsicherung
- Wohngeld
- Verletztengeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Aufstockungen/Zuschüsse
- bei ausländischen Mitbürgern Aufenthaltstitel, Duldung, etc.
Bei den folgenden Nachweisen können ggfls. Freibeträge oder zusätzliche Quadratmeter/Räume zugesprochen werden.
- Nachweise zu:
- Grad der Behinderung
- Pflegegrad
- Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Dritten
- Schwangerschaft (Mutterpass)
Die Aufzählungen sind nicht abschließend. Die vorzulegenden Nachweise variieren aufgrund der Individualität des Einzelfalles.
Zuständige Einrichtungen
- 30.3 Unterstützungsleistungen, Rentenstelle, Integration
-
- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
-
- E-Mail:
soziales@stadt-kamen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Eichler
Gruppenleitung- Telefon:
- 02307 148-3670
- E-Mail:
- soziales@stadt-kamen.de
-
Frau Hohmann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-3673
- E-Mail:
- wohngeldstelle@stadt-kamen.de
-
Herr Jung
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-3675
- E-Mail:
- wohngeldstelle@stadt-kamen.de