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Zinssenkungsbescheinigung
Beschreibung
Die NRW.Bank ermöglicht es Darlehensnehmern, die eine Förderung einer selbst genutzten Immobilie erhalten haben, alle drei Jahre einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen. Hierbei wird ermittelt, ob der günstige Zinssatz weiterhin gewährt werden kann und es so nicht zu einer regulären Anhebung des Zinssatzes zu einem bestimmten Termin kommt.
Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Informationsseite der NRW.Bank zur „Verzinsung von Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum - Zinssenkung.“
Voraussetzung
Die Zinssenkungsmöglichkeit richtet sich nach dem persönlichen Haushaltseinkommen. Hierbei ist eine maximale Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenzen von 25% möglich, um eine Zinssenkung zu erhalten.
Weitere Informationen zu den Einkommensgrenzen finden Sie auf der Internetseite des Landes NRW zum Wohnberechtigungsschein.
Für die Ausstellung einer Zinssenkungsbescheinigung wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.
Bitte nutzen Sie zur Einreichung des Antrages, sowie aller erforderlichen Nachweise folgende Möglichkeiten:
- persönliche Abgabe während der Servicezeiten:
- montags: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- donnerstags: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Einwurf in den hauseigenen Rathausbriefkasten am Haupteingang (bitte Wohngeldstelle vermerken)
- Übersendung per Post (siehe zuständige Einrichtung – rechts)
- Übersendung per Fax an 02307/148-9012 (bitte Wohngeldstelle vermerken)
- eingescannt oder gut leserlich abfotografiert per E-Mail an wohngeldstelle@stadt-kamen.de
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller haushaltsangehörigen Personen, die zusammen umziehen:
- Lohnabrechnungen
- Rentenbescheid/e
- Arbeitslosengeld 1 Bescheid/e
- Kranken-, Übergangsgeldbescheid/e
- UVG-Bescheid/e bzw. Unterhaltsvereinbarungen, Titel, o.Ä.
- aktuelle Bescheide über den Bezug von Transferleistungen:
- Bürgergeld
- Grundsicherung
- Wohngeld
- Verletztengeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Aufstockungen/Zuschüsse
- bei ausländischen Mitbürgern Aufenthaltstitel, Duldung, etc.
Bei den folgenden Nachweisen können ggfls. Freibeträge oder zusätzliche Quadratmeter/Räume zugesprochen werden.
- Nachweise zu:
- Grad der Behinderung
- Pflegegrad
- Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Dritten
- Schwangerschaft (Mutterpass)
Die Aufzählungen sind nicht abschließend. Die vorzulegenden Nachweise variieren aufgrund der Individualität des Einzelfalles.
Zuständige Einrichtungen
- 30.3 Unterstützungsleistungen, Rentenstelle, Integration
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
soziales@stadt-kamen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Eichler
Gruppenleitung- Telefon:
- 02307 148-3670
- E-Mail:
- soziales@stadt-kamen.de
-
Frau Hohmann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-3673
- E-Mail:
- wohngeldstelle@stadt-kamen.de
-
Herr Jung
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-3675
- E-Mail:
- wohngeldstelle@stadt-kamen.de