Unterschutzstellungsverfahren bei Denkmälern
Beschreibung
Ein Gebäude, eine Anlage oder ein Kulturgut kann unter Denkmalschutz gestellt werden, wenn es aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen oder städtebaulichen Gründen von besonderer Bedeutung ist. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes NRW und wird von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Kamen in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) geprüft.
- Antrag oder Anregung zur Unterschutzstellung (falls nicht durch die Behörde selbst initiiert)
- Fotos des Objekts
- ggf. historische Unterlagen oder Pläne
- Nach der Eintragung unterliegt das Denkmal besonderen Schutzbestimmungen.
- Für Veränderungen oder Sanierungen ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
- Anregung oder Antrag auf Unterschutzstellung
- Die Initiative kann von der Denkmalbehörde, Eigentümern oder Dritten (z. B. Fachleuten, Heimatvereinen) ausgehen.
- Die Denkmalbehörde prüft, ob das Objekt die Kriterien eines Denkmals erfüllt.
- Gutachterliche Stellungnahme
- Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) oder andere Fachstellen erstellen eine denkmalfachliche Einschätzung.
- Die Stellungnahme beurteilt die historische, künstlerische oder wissenschaftliche Bedeutung des Objekts.
- Anhörung der Eigentümerin/des Eigentümers
- Vor der Unterschutzstellung werden die Eigentümerinnen und Eigentümer angehört.
- Sie erhalten die Möglichkeit, Einwände oder Ergänzungen vorzubringen.
- Eintragung in die Denkmalliste
- Bei positivem Ergebnis wird das Objekt in die Denkmalliste der Stadt Kamen aufgenommen.
- Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten einen Bescheid über die Unterschutzstellung.
- Das Unterschutzstellungsverfahren ist gebührenfrei.
Zuständige Einrichtungen
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60.2 Planung, Umwelt
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
stadtplanung@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Dörlemann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-2634
- E-Mail:
- stadtplanung@stadt-kamen.de