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Erschließungsbeiträge - Negativauskunft

Beschreibung

Die Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz sowie an die Ver- und Entsorgungsnetze Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation bezeichnet man als Erschließung. Für den Neubau einer Straße (amtlich: erstmalige Herstellung) erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge, für die Erneuerung einer bestehenden Straße Straßenbaubeiträge. Wenn die Baumaßnahme fertig gestellt und mit den Firmen abgerechnet ist, werden die Kosten zusammengestellt und analysiert. Die umlagefähigen Kosten werden dann mit den Anliegern (Grundstückseigentümern) abgerechnet. Muss eine Straße grundlegend erneuert werden oder wird sie modernisiert, so besteht für die Anlieger (Grundstückseigentümer) unter bestimmten Bedingungen die Verpflichtung, sich an den Kosten zu beteiligen. Die Stadt Kamen erhebt dann Straßenbaubeiträge. Sobald die Baumaßnahme fertig gestellt und mit den Firmen abgerechnet ist, werden die Kosten zusammen gestellt und mit den Anliegern abgerechnet.

Für die Ermittlung von Wertgutachten einer Immobilie ist evtl. von Bedeutung, ob für die Immobilie in absehbarer Zeit Erschließungs-, Kanalanschluss- und / oder Straßenbaubeiträge erhoben werden. Erteilung von Negativauskünften bezügllich der Erhebung von Erschließungs- Kanalanschluss- und Straßenbaubeiträgen.

Schriftlicher Antrag der Eigentümerin bzw. des Eigentümers bzw. Antrag des Gutachters mit Vollmacht des Eigentümers

Mind. 29,00 Euro

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson