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Hundesteuer - Abmeldung

Beschreibung

Jeder Halter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe schriftlich oder persönlich abzumelden.

Die Steuerpflicht des Hundehalters endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.

Bei der Abmeldung eines Hundes ist grundsätzlich die Hundesteuermarke abzugeben. Im Falle einer Einschläferung wird die Bescheinigung des Tierarztes benötigt.

Falls Sie den Onlineantrag nicht nutzen möchten oder können, steht Ihnen hier ein PDF zur Verfügung:

Hundesteuer Abmeldung

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen