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Straßenbaubeiträge
Beschreibung
Muss eine Straße grundlegend erneuert werden oder wird sie modernisiert, so besteht für die Anlieger (Grundstückseigentümer) unter bestimmten Bedingungen die Verpflichtung, sich an den Kosten zu beteiligen. Die Stadt Kamen erhebt dann Straßenbaubeiträge. Sobald die Baumaßnahme fertig gestellt und mit den Firmen abgerechnet ist, werden die Kosten zusammen gestellt und mit den Anliegern abgerechnet.
Die Maßnahmen werden vom Fachbereich 60.1-Straßenbau durchgeführt.
Zuständige Einrichtungen
- 20.2 Steuern und Gebühren
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
steueramt@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Koszowyj
Sachgebietsleitung- Telefon:
- 02307 148-2503
- E-Mail:
- steueramt@stadt-kamen.de