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Abwassergebühren
Beschreibung
Für die Einleitung des Schmutz- und Niederschlagswassers in das öffentliche Kanalnetz werden Gebühren erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer/innen der am öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke.
Schmutzwassergebühr
Die Gebühr wird grundsätzlich nach dem Frischwasserbezug (m³), des letzten zusammenhängenden Abrechnungszeitraumes von 12 Monaten, der der Stadt von dem jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen bekannt gegeben wurde, berechnet. Der örtliche Wasserversorger hat als Abrechnungsjahr das Kalenderjahr. Erst wenn allen Verbrauchern ihre Rechnungen vorliegen, erhält die Stadt auf elektronischen Weg die Verbrauchswerte. In der Regel geschieht dies im Frühsommer. Da die Gebührenbescheide zu diesem Zeitpunkt für das laufende Jahr schon dem Gebührenpflichtigen vorliegen müssen, können die aktuellen Werte erst im darauf folgenden Jahr berücksichtigt werden.
Beispiel: Wasserverbrauch des Jahres 2018 wird vom Wasserversorger mit den Kunden 2019 abgerechnet. Die Stadt erhält die Werte im Sommer 2019 und setzt aufgrund dieser Werte die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2020 fest.
Niederschlagsabwassergebühr
Die Gebühr wird nach der bebauten und befestigten Fläche (m²) eines Grundstücks berechnet. Berücksichtig werden die Flächen, von denen das Niederschlagswasser der Abwasseranlage zugeführt wird. Jede Veränderung hat der Eigentümer der Stadt mitzuteilen. Sofern Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert, kann dies zu einer Ermäßigung der Niederschlagsabwassergebühren führen. Bevor Sie Baumaßnahmen (z. B. Entsiegelung von Flächen, Anlegung einer Mulde oder eines Teiches) durchführen besprechen Sie die Maßnahme bitte mit der Stadtentwässerung Kamen (Tel.: 02307 / 148-2950).
Nach Fertigstellung
Zuständige Einrichtungen
- 20.2 Steuern und Gebühren
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
steueramt@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Goldbaum
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-2501
- E-Mail:
- steueramt@stadt-kamen.de