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Eigentümerwechsel
Beschreibung
Bei einer Veräußerung eines Grundstückes innerhalb des Jahres wird die Stadt Kamen vom Finanzamt Hamm über den Verkauf unterrichtet. Dieses zieht sich aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Daher bleibt in der Regel der Verkäufer der Stadt Kamen gegenüber für das restliche Jahr zahlungsverpflichtet. Nur durch schriftliche Übernahmeerklärung (Formular Eigentümerwechsel) des Käufers kann eine Entlastung des Verkäufers erfolgen. Die Erklärung muss sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterschrieben werden.
Auf Wunsch können Grundstückseigentümer ihre Grundbesitzabgaben auch monatlich entrichten. Die Umstellung ist freiwillig und wird nur auf Antrag vorgenommen. Eine Umstellung innerhalb eines Jahres ist nicht möglich, immer nur zum Ende eines Kalenderjahres ab dem nächsten Kalenderjahr (= Veranlagungsjahr), oder bei einem Eigentumswechsel. Wenn der Antrag bis zum 15.12. vorliegt, ist der Gebührenpflichtige auf der sicheren Seite.
Der Antrag kann nur schriftlich oder persönlich im Rathaus, Fachbereich Steuern und Gebühren, Zimmer 321, gestellt werden. Telefonische Anträge und Anträge per E-Mail sind aufgrund des Datenschutzes und Steuergeheimnisses leider nicht möglich.
Die Zustimmung zur monatlichen Zahlungsweise setzt aber voraus, dass eine Abbuchungsermächtigung für die Grundbesitzabgaben erteilt wird und der zu zahlende Betrag monatlich mindestens 50 € beträgt.
Zuständige Einrichtungen
- 20.2 Steuern und Gebühren
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
steueramt@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Goldbaum
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-2501
- E-Mail:
- steueramt@stadt-kamen.de