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Denkmalliste - Auskunft

Beschreibung

Die Denkmalliste ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle Denkmäler gem. § 2 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) erfasst sind. In Nordrhein-Westfalen regelt § 23 des Denkmalschutzgesetzes NRW die Eintragung und Führung dieser Liste. Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Ausnahme ist die Liste der Bodendenkmäler, diese wird vom zuständigen Denkmalfachamt (LWL-Archäologie) geführt. Die Bodendenkmäler sind nachrichtlich in der Denkmalliste der Stadt Kamen aufgeführt. Die Eintragungen von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern stehen jedermann zur Einsicht offen. Im Falle von beweglichen Denkmälern ist die Einsichtnahme nur den Eigentümern*innen oder besonders Ermächtigten möglich.

Gemäß § 23 (7) DSchG NRW muss die Denkmalliste auch in digitaler Form veröffentlicht werden. Die digitale Denkmalliste der eingetragenen Denkmäler der Stadt Kamen und in ganz Nordrhein-Westfalen, kartographisch aufgearbeitet, finden Sie auf der Website denkmal.nrw

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen