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Beteiligungsmanagement

Beschreibung

Das Beteiligungsmanagement dient der Beteiligungssteuerung durch Entscheidungsvorbereitung, -unterstützung, -durchführung und -kontrolle[1] in (kommunal-) rechtlicher und finanzwirtschaftlicher Hinsicht. Die Bedeutung der städtischen Beteiligungsunternehmen für die Daseinsvorsorge und für die städtische Infrastruktur einerseits sowie die finanziellen Erfordernisse der Stadt Kamen andererseits benötigt eine effektive und wirtschaftliche Steuerung der städtischen Beteiligungen.[2] Zu den wesentlichen Aufgaben zählen u. a. die Mandatsbetreuung, Kontrolle von Finanz- und Leistungsergebnissen der Beteiligungen im Hinblick auf die Ziele, Überwachung der Dividendenzahlungen, Bearbeitung der Liquiditätsanforderungen, Berichterstattungen.[3] Gemäß § 116a Absatz 1 GO NRW kann die Gemeinde von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach bestimmten Merkmalen befreit werden. Macht die Gemeinde von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses Gebrauch, ist nach § 116a Absatz 3 ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen. Dieser wird durch das Beteiligungsmanagement erstellt und entsprechend vom Rat der Stadt Kamen beschlossen. Durch die vollumfängliche Erfüllung der Aufgaben des Beteiligungsmanagements wird den politischen Gremien und der Verwaltungsführung eine optimale Beteiligungssteuerung in der Wahrnehmung ihrer Gesellschafterfunktion in den Beteiligungen ermöglicht.

[1] Vgl. KGSt-Bericht 13/2024, Kapitel 1.1, Seite 7

2 Vgl. KGSt-Bericht 13/2024, Kapitel 1.2, Seite 8

3 Vgl. KGSt-Bericht 13/2024, Kapitel 1.2/1.3, Seite 10 f.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen