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Fördermittelmanagement

Beschreibung

Innerhalb der Fördermittelverwaltung wird die Inanspruchnahme von Landes- und Bundesprogrammen bearbeitet, in denen Drittmittel (Zuwendungen, Zuschüsse) zweckgebunden vorgehalten und unter bestimmten Bedingungen ausgeschüttet werden. So wird die Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen durch übergeordnete staatliche Ebenen subventioniert. Dies geschieht aufgrund gesetzlicher Regelungen. Der Prozess ist gekennzeichnet durch die Schritte Antragstellung, Antragsbearbeitung, Zuwendungsbescheid und Verwendungsnachweis. Derzeit werden insbesondere die Mittel aus den Programmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) und der Kooperation „Gute Schule 2020“ vom Land NRW mit der NRW.BANK verwaltet.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen