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Hilfe für junge Volljährige

Beschreibung

Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. Es gibt die Möglichkeit, als „Careleaver“ erneut Hilfe zu beantragen als sogenannte „Coming Back Option“. Das bedeutet ein mögliches Zurückkehren in die Kinder- und Jugendhilfe.

Beratungsgespräch ist erforderlich

Zuständige Einrichtung