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Osterfeuer
Beschreibung
Der Rat der Stadt Kamen hat am 15.11.2007 eine Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet Kamen beschlossen. Die vom Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) vorgesehene Möglichkeit, die näheren Einzelheiten beim Abbrennen bzw. beim Anzeigen des Feuers festzulegen, ist damit umgesetzt.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung sowie eine Formular zur Anzeige eines Feuers
finden Sie etwas weiter unten.
Zuständige Einrichtung
- 23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
wirtschaft@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktperson
-
Herr Öl
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-1502
- E-Mail:
- gewerbe@stadt-kamen.de