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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Beschreibung
Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem 4. Kapitel SGB XII für Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind oder das Rentenalter erreicht haben.
Durch die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kapitel 4 Sozialgesetzbuch (SGB), Zwölftes Buch (XII), soll der Lebensunterhalt von Personen, die die Altersgrenze gem. § 41 SGB XII erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sichergestellt werden.
Ein Anspruch besteht jedoch nur, sofern der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. nicht aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehepartners, des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder Lebenspartners sichergestellt werden kann.
Eine Inanspruchnahme von unterhaltsverpflichteten Kindern bzw. Eltern ist nur dann möglich, wenn das jährliche Gesamteinkommen 100.000,00 € übersteigt.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beinhaltet insbesondere Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse.
Diese Leistungen setzen sich aus
- Regelsätzen (pauschal),
- Unterkunfts- und Heizkosten,
- ggf. Mehrbedarfszuschlägen und
- Krankenversicherungsbeiträgen
zusammen.
Zuständige Einrichtungen
- 30.3 Unterstützungsleistungen, Rentenstelle, Integration
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
soziales@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Eichler
Gruppenleitung- Telefon:
- 02307 148-3670
- E-Mail:
- soziales@stadt-kamen.de
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Frau Alban
Sachbearbeitung A - Fn- Telefon:
- 02307 148-3680
- E-Mail:
- soziales@stadt-kamen.de
-
Frau Ostermann
Sachbearbeitung Fo - Hof- Telefon:
- 02307 148-3465
- E-Mail:
- soziales@stadt-kamen.de
-
Frau Vahrenkamp
Sachbearbeitung Hog - Schq- Telefon:
- 02307 148-3464
- E-Mail:
- soziales@stadt-kamen.de
-
Herr Rößler
Sachbearbeitung Schr - Z- Telefon:
- 02307 148-3679
- E-Mail:
- soziales@stadt-kamen.de