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Reisegewerbe

Beschreibung

Wer eine selbstständige Tätigkeit im Reisegwerbe beginnen, beenden oder sonstwie ändern möchte (z.B. durch Umzug oder Erweiterung der Tätigkeit), hat dieses anzuzeigen, und zwar in seinem Wohnort.

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, sofern der Wohnort außerhalb von Kamen liegt
  • Ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der EU benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage
  • Im Vertretungsfall: schriftliche Vollmacht mit Ausweis der Gewerbetreibenden
  • Führungszeugnis der Belegart O (für Behörden)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (für Behörden)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finansamtes
  • Aktuelles Passbild

50,- bis 500,- € (richtet sich nach Art des Gewerbes und der Gültigkeit der Reisegewerbekarte)

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen