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Reisegewerbe
Beschreibung
Wer eine selbstständige Tätigkeit im Reisegwerbe beginnen, beenden oder sonstwie ändern möchte (z.B. durch Umzug oder Erweiterung der Tätigkeit), hat dieses anzuzeigen, und zwar in seinem Wohnort.
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, sofern der Wohnort außerhalb von Kamen liegt
- Ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der EU benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage
- Im Vertretungsfall: schriftliche Vollmacht mit Ausweis der Gewerbetreibenden
- Führungszeugnis der Belegart O (für Behörden)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (für Behörden)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finansamtes
- Aktuelles Passbild
50,- bis 500,- € (richtet sich nach Art des Gewerbes und der Gültigkeit der Reisegewerbekarte)
Zuständige Einrichtungen
- 23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
wirtschaft@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Öl
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-1502
- E-Mail:
- gewerbe@stadt-kamen.de
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Herr Nattkemper
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-1506
- E-Mail:
- gewerbe@stadt-kamen.de