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Erteilung von Denkmalrechtlichen Erlaubnissen

Beschreibung

Eigentümerinnen und Eigentümer eines eingetragenen Baudenkmals oder einer Immobilie in einem denkmalgeschützten Bereich benötigen für bauliche Veränderungen sowie für Nutzungsänderungen eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Diese wird von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Kamen gemäß § 9 des Denkmalschutzgesetzes NRW erteilt.

Erforderlich bei:

  • Umbauten, Modernisierungen oder Sanierungen
  • Veränderungen an Fassade, Fenstern oder Dach
  • Nutzungsänderungen
  • Abriss oder Teilabriss eines Denkmals
  • Neubauten in denkmalgeschützten Bereichen
  • Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 (1) oder § 9 (2) DSchG NRW
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme  (was soll gemacht werden, wie und mit welchen Baustoffen soll die Maßnahme durchgeführt werden)
  • Baupläne, Skizzen und Fotos
  • Material- und Farbangaben
  • Falls erforderlich: denkmalrechtliche Fachgutachten zur Dokumentation warum die Maßnahme erforderlich ist
  • Angebote von durchführenden Handwerksbetrieben
  • Vollmacht bei der Einreichung durch dritte
  • Die Erlaubnis muss vor Beginn der Arbeiten vorliegen, damit eine Förderung möglich ist.
  • Nicht genehmigte Maßnahmen können Rückbaupflichten nach sich ziehen.
  • Eventuelle steuerliche Vergünstigungen oder Fördermittel sollten frühzeitig geprüft werden
  1. Antragstellung: Reichen Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Denkmalbehörde ein.
  2. Prüfung: Die Behörde prüft die Maßnahme auf Denkmalverträglichkeit. In einigen Fällen erfolgt eine Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Die LWL-Denkmalpflege hat dann bis zu 2 Monaten Zeit um Stellungnahme zu nehmen. Daher beantragen Sie bitte die Maßnahmen frühzeitig.
  3. Entscheidung: Sie erhalten die denkmalrechtliche Erlaubnis oder eine Ablehnung mit Begründung. Gegebenenfalls werden Auflagen erteilt.
  • Die Erteilung von Denkmalrechtlichen Erlaubnissen ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen