Ordnungswidrigkeiten und Verfügungen bei Denkmälern
Beschreibung
Verstöße gegen den Denkmalschutz, wie z. B. unerlaubte Änderungen an einem Denkmal oder das Vernachlässigen von Pflichten, können als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden. Die Stadt Kamen ist für die Durchsetzung des Denkmalschutzes zuständig und kann bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht basiert auf dem Denkmalschutzgesetz NRW und den entsprechenden Verordnungen.
- Bei einer festgestellten Ordnungswidrigkeit können hohe Geldbußen verhängt werden.
- Veränderungen an Denkmälern sind ohne die entsprechende Genehmigung nicht zulässig.
- Die Einhaltung von Denkmalschutzauflagen ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Feststellung der Ordnungswidrigkeit:
- Verstöße gegen den Denkmalschutz werden durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Kamen festgestellt.
- Die Behörde prüft, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, z. B. bei unbefugten Veränderungen oder Vernachlässigungen des Denkmals.
- Erstellung einer Ordnungsverfügung:
- Wenn eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wird, kann die Denkmalbehörde eine Ordnungsverfügung erlassen.
- Diese Verfügung fordert den Verursacher zur Beseitigung des Verstoßes oder zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auf.
- Anhörung der Eigentümerin/des Eigentümers:
- Vor dem Erlass einer Ordnungsverfügung werden die betroffenen Eigentümer angehört.
- Sie erhalten die Möglichkeit, Einwände oder Ergänzungen vorzubringen.
- Durchsetzung der Maßnahmen:
- Sollte die Ordnungsverfügung nicht befolgt werden, kann die Stadt Kamen Zwangsgelder verhängen.
- In extremen Fällen können auch weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.
- Das Verfahren zur Feststellung von Ordnungswidrigkeiten und Erlass von Verfügungen ist gebührenfrei.
- Bei Zwangsgeldmaßnahmen können jedoch zusätzliche Kosten entstehen.
Zuständige Einrichtungen
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60.2 Planung, Umwelt
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- Rathausplatz 1
- 59174 Kamen
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- E-Mail:
stadtplanung@stadt-kamen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Dörlemann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02307 148-2634
- E-Mail:
- stadtplanung@stadt-kamen.de