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Begrünung von Garagen und Carports - Förderung

Beschreibung

Ein Gründach besitzt viele wissenschaftlich nachgewiesene Vorteile gegenüber einem konventionellen Dach. Es leistet einen Beitrag zum passiven Klimaschutz, bindet CO2 und Feinstaub, speichert Feuchtigkeit und reduziert hierdurch Hochwassergefahren, ist Nahrungsquelle für viele verschiedene Insektenarten, sorgt für Farbtupfer und eine positive Stadtgestaltung und schützt die Dachkonstruktion vor Sonneneinstrahlung.

Trotz dieser vielen Vorteile sind in Kamen erst wenige Dächer begrünt. Das will die Stadt Kamen zukünftig ändern. Das Förderprogramm soll die Bürgerschaft der Stadt Kamen stärker für das Thema sensibilisieren. Im ersten Förderzeitraum werden bewusst nur Garagen und Carports gefördert. Durch die benötigte Schichtdicke des Aufbaus, gerade bei intensiver Dachbegrünung, kommen Flachdächer von Bestandswohngebäuden an ihre statischen Grenzen. Eine Nachrüstung ist nur mit hohem finanziellem und technischem Aufwand verbunden. Im Gegensatz dazu, haben Betonfertiggaragen hohe Lastreserven und eignen sich daher hervorragend für eine nachträgliche extensive Begrünung.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mein-gruendach.de/kamen/Start

- Nachweis der förderfähigen Kosten durch ein verbindliches Angebot oder eine detaillierte Kostenschätzung. Das Angebot oder die Kostenschätzung müssen soweit
  aufgegliedert sein, dass die Angemessenheit der Kosten geprüft werden kann,
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse (z.B. durch einen einfachen Grundbuchauszug oder ähnliches),
- Vertretungsvollmacht, falls der Antrag nicht von der Person mit Eigentum an dem Grundstück oder dem Gebäude gestellt wird,
- maßstäblicher Lageplan und Skizze der zu begrünenden Dachfläche,
- Detailschnitt oder detaillierte Beschreibung der Maßnahme, die einen Aufschluss über eine sach- und fachgerechte Ausführung und über die Aufbaustärke der          Dachbegrünung liefern.

Nach Fertigstellung der Maßnahme müssen folgende Anlagen eingereicht werden:

- Rechnungen, die dem Projekt zweifelsfrei zugeordnet werden können im Original. Die Dokumente werden zurückgegeben.
- Zahlungsnachweise und Belege, welche die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten (Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung,    Zahlungsbeweis und Verwendungszweck),
- aussagekräftige Fotos von der fertiggestellten Maßnahme

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson