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Förderung von Steckersolargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen in der Stadt Kamen

Beschreibung

Im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (2016) wurde u.a. der Ist-Stand zum lokalen Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Stadt Kamen ermittelt. Dabei wurde deutlich, dass die Anstrengungen zum lokalen Ausbau deutlich verstärkt werden müssen, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele sowie die notwendige stadtweite Treibhausgasneutralität schnellstmöglich zu erreichen.

Insbesondere die Nutzbarmachung der Solarenergie durch Photovoltaik kann dazu einen großen Beitrag leisten, den Bürger*innen durch die Installation entsprechender Anlagen unterstützen können.

Mit der 2019 ins Leben gerufenen Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr verfolgt der Regionalverband Ruhr (RVR) gemeinsam mit dem Handwerk Region Ruhr genau dieses Ziel und will die Solarenergiepotenziale der Region – eine Million Dächer – heben. Die Initiative basiert auf dem Masterplan Klimaschutz des RVR und wird neben den Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften unter anderem von der Verbraucherzentrale NRW unterstützt.

Der RVR führt im Rahmen des Kooperationsprojektes "Klimafit Ruhr" gemeinsam mit dem Handwerk Region Ruhr und 35 Kommunen zahlreiche Maßnahmen durch, um die Energiewende in der Region voran zu bringen und zur Einhaltung der Vorgaben des Pariser Abkommens zum Klimaschutz beizutragen.

Die Stadt Kamen ist seit 2024 teilnehmende Kommune von „Klimafit Ruhr“.

Im Rahmen eines Anschub-Förderprogramms stellt der RVR für jede teilnehmende Kommune für die Förderung von Steckersolargeräten für Wohneinheiten von Zwei- und Mehrfamilienhäusern 10 x 100 Euro Fördermittel bereit. Für die Förderung der Steckersolargeräte stehen in diesem Haushaltsjahr die oben genannten 1.000 Euro vom RVR und weitere 10.000 Euro kommunale Mittel zur Verfügung.

Antragstellung

  • nur bei Antragsstellung für Einfamilienhaus: Nachweis, dass das Dach des Gebäudes nicht für eine Photovoltaik-Anlage geeignet ist

Als Leistungsnachweis müssen folgende Unterlagen spätestens sechs Monate nach Erteilung der Bewilligung über das Serviceportal der Stadt Kamen eingereicht werden:

  • Eine Kopie der Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur,
  • Eine Kopie der Rechnung über das angeschaffte Gerät,
  • denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind,
  • Bei Einfamilienhäusern: Nachweis, dass das Dach des Gebäudes für eine Photovoltaik-Anlage ungeeignet ist (Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde, eines Fachhandwerkers oder Auszug aus dem Solardachkataster) https://www.rvr.ruhr/themen/oekologie-umwelt/startseite-klima/solardachkataster/
  • Einreichung eines Fotos des fertig montierten Steckersolar-Geräts. Diese können anonymisiert im Rahmen von Klimafit Ruhr als umgesetztes Beispiel auf der Internetseite sowie dem Facebook Auftritt des Projektes und der Stadt Kamen veröffentlicht werden
  • Antragstellung bis 31.12.2024
  • Leistungsnachweis spätestens sechs Monate nach Erteilung der Bewilligung über das Serviceportal der Stadt Kamen

Es werden nur Geräte gefördert, die

  • an einem geeigneten Standort montiert bzw. aufgestellt werden. Das sind Standorte, die von einem Großteil der täglichen direkten Sonneneinstrahlung erreicht werden. Nur dann fällt der Energieertrag so hoch aus, dass sich die Nutzung eines Geräts finanziell lohnt. Dafür müssen die Solarmodule nach Westen, Süden oder Osten ausgerichtet und weitestgehend frei von Verschattung (durch Vegetation, Gebäude) sein.
  • im Marktstammdatenregister angemeldet wurden.

Je Antragsteller:In und je Wohneinheit wird nur ein Gerät gefördert.

Steckersolar-Geräte werden für Einfamilienhäuser nur dann ausnahmsweise gefördert, wenn das Dach des Gebäudes nachweislich nicht für eine Photovoltaik-Anlage geeignet ist.

Falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung über den Onlinedienst benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.