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Haltung gefährlicher Hund/Hund bestimmter Rassen - Anzeige

Beschreibung

Für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG; Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bulmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, bzw. Kreuzungen mit diesen Rassen) bzw. gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG; Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, bzw. Kreuzungen mit diesen Rassen) wird eine Erlaubnis benötigt.

  • Sachkundenachweis von der Veterinärbehörde beim Kreis Unna
  • Mikrochipkennzeichnung des Hundes
  • Nachweis über eine abgeschlossene und gültige Haftpflichtversicherung mit Rassenachweis (Deckungsumfang: Personenschäden mind. 500.000 €; sonstige Schäden mind. 250.000 €)
  • Angaben, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen und eine verhaltensgerechte und ausbruchssichere Unterbringung ermöglichen

Vor der Aufnahme eines Hundes in den Haushalt.

Für diese Hunde besteht grundsätzlich ein Leinen- und Maulkorbzwang!

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen